Eröffnung des elektronischen Zugangs – Rahmenbedingungen für die Kommunikation und Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg an die Schule am Weserbogen

 

Der Zugang für die Übersendung (Empfang) elektronischer Dokumente an die  Schule am Weserbogen wird gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) sowie § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG NRW) wie folgt eröffnet:

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an unsere Schule können Sie verschlüsselte E-Mails an die Mailadresse schule-am-weserbogen@lwl.org

versenden.

Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie unseren öffentlichen Schlüssel. Diesen erhalten Sie über folgenden Link im Abschnitt „Info: Sichere elektronische Kommunikation mit dem LWL“: https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/kontakt/

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an die vorgenannte Adresse schicken, wird diese entschlüsselt und ggfls. innerhalb der Schule unverschlüsselt an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass wir nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten können. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform und unter Berücksichtigung der rechtlichen - insbesondere datenschutzrechtlichen - Anforderungen antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht stets auch Ihre Postanschrift an.